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Wie kann ich offene Rechnungen eintreiben?

Kunde 1 hat sie vergessen. Kunde 2 hat gerade kein Geld übrig. Kunde 3 hat es nicht eilig und Kunde 4 ist gerade arbeitslos geworden. Haben Sie auch manchmal das Gefühl, dass die Zahlungsmoral sinkt? Das ist zum Glück nicht bei allen Kunden so. Trotzdem sind unbezahlte Rechnungen für Unternehmen, Handwerksbetriebe und Selbstständige ein echtes Problem. Es kostet Zeit und Geld, den säumigen Zahlern hinterherzujagen. Und wenn die Forderungen überhandnehmen, können Betriebe ihre eigenen Rechnungen nicht mehr bezahlen, keine Ware bestellen oder bleiben vielleicht Löhne schuldig. Solche finanziellen Turbulenzen verhindern Sie für Ihr Unternehmen, wenn Sie zügig und clever offene Rechnungen eintreiben.

 

Mit welchen Massnahmen können Sie offene Rechnungen eintreiben?

In der Regel kommt zwischen einem Betrieb und seinem Kunden ein Vertrag über eine Leistung zustande, die das Unternehmen dann erbringt. Im nächsten Schritt stellt die Firma die Arbeit in Rechnung. Grundlage für eine gültige Forderung sind die einwandfreie Leistung und ein vollständiger Rechnungsbeleg. Darin muss zumindest die Rechnungsanschrift, die Summe und eine Zahlungsfrist enthalten sein. Kommt Ihr Kunde dieser Zahlungsaufforderung nicht rechtzeitig nach, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, ihn dazu zu bewegen.

 

1. Kunden selbst mahnen

In der Schweiz gibt es keine Vorgaben, wie oft Sie Ihre Kunden an offene Rechnungen erinnern müssen und ab welcher Mahnung Sie Verzugszinsen berechnen dürfen. Es obliegt Ihnen, ob Sie sofort schwere Geschütze gegen Ihre Schuldner auffahren. Die meisten unbezahlten Forderungen entstehen allerdings, weil der Zahlungspflichtige sie schlicht vergessen hat. Möchten Sie als Unternehmen langjährige Kundenbeziehungen pflegen, werden Sie sicher erst einmal eine freundliche Mahnung verschicken. Dabei sollten Sie wieder einen festen Zahlungstermin setzen. Einen guten Kunden könnten Sie auch telefonisch an die Rechnung erinnern. Für viele grössere Betriebe lohnt es sich, ein eigenes Mahnwesen einzurichten, in dem diese Prozesse automatisiert ablaufen. Geht nach der ersten Zahlungserinnerung immer noch kein Geld auf Ihrem Konto ein, sind weitere Mahnungen möglich und teils üblich.

 

2. Die Betreibung einleiten

Wenn Ihr Kunde trotz Mahnungen nicht bezahlt, kann das mehrere Gründe haben. Beispielsweise:

  1. Er ist mit der Leistung unzufrieden.
  2. Er hat Zahlungsschwierigkeiten.
  3. Er möchte nicht zahlen.

Sie können den Kunden kontaktieren, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Das kann eine Nachbesserung sein oder Sie vereinbaren mit ihm eine Ratenzahlung. Geht das Geld trotzdem nicht auf Ihrem Konto ein oder ist der Schuldner zahlungsunwillig, ist spätestens jetzt der Zeitpunkt gekommen, die Betreibung einzuleiten. Er erhält dann einen offiziellen Zahlungsbefehl vom Betreibungsamt. Daraufhin kann er einen Rechtsvorschlag erheben, gegen den Sie wiederum vorgehen müssen. Das Verfahren kann bis zur Pfändung oder Insolvenz des Schuldners gehen. Im Verlauf kann es je nach Rechtslage zu einem Zivilprozess kommen, für den Sie die professionelle Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen sollten.

 

3. Ein Inkassounternehmen beauftragen

Bereits ab der ersten Mahnung steht es Ihnen frei, die offenen Rechnungen an ein seriöses Inkassobüro zu übergeben. Dort kümmern sich Experten um die Eintreibung Ihrer Forderungen. Neben den fachlichen Kenntnissen bringen die Inkassospezialisten das notwendige Feingefühl mit, um die säumigen Zahler richtig zu behandeln. Sie mahnen, betreiben Ursachenforschung und handeln Kompromisse aus. Alles, um für den Gläubiger das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Zusätzlich schöpfen sie alle rechtlichen Möglichkeiten aus und übernehmen die notwendigen Folgeschritte von der Betreibung bis zum Verlustscheininkasso. Ein Inkassounternehmen kann auch im Ausland offene Rechnungen eintreiben. Es nimmt Ihnen sowohl einzelne Forderungen als auch Ihr gesamtes Forderungsmanagement ab – ganz, wie Sie es sich wünschen.

 

4. Offene Forderungen verkaufen

Factoring ist eine sinnvolle Alternative für alle Unternehmer, die sich die Mühe des Mahnwesens sparen möchten. Dabei verkaufen Sie Ihre offenen Forderungen an ein Inkassounternehmen. Sie erhalten sofort den Rechnungsbetrag abzüglich der vereinbarten Gebühr. Rechnungsstellung, Mahnungen und eventuelle Eintreibung übernimmt der Factor. Er trägt auch das Risiko bei einem vollständigen Zahlungsausfall. Ihr Vorteil beim Forderungsverkauf: Sie erhalten umgehend Ihre Liquidität, sparen sich die Kosten des Forderungsmanagements und konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft.

 

Erfolgreich offene Rechnungen eintreiben

Selbstverständlich können Sie sich selbst darum kümmern, die offenen Forderungen Ihres Betriebs einzutreiben. Doch wie bei vielen anderen Dingen spricht einiges für den Einsatz eines Profis:

  • Das Inkassounternehmen geht zielgenau und ohne Umwege vor.
  • Ein Experte kennt sich bei den rechtlich korrekten Massnahmen aus.
  • Er ist ein neutraler Mittler und sorgt für bleibende Kundenbeziehungen.
  • Das Inkassobüro spart Zeit, Kosten und Arbeit.
  • Es nimmt eine Bonitätsprüfung vor, um die Zahlungsfähigkeit auszuloten.
  • Der Inkassoprofi verbessert Realisierungserfolge.

Für Ihre Bedürfnisse benötigen Sie lediglich den passenden Inkassopartner, der Ihnen ein massgeschneidertes Angebot erstellt. Inkasso-offerten.ch vermittelt erfolgreiche, geprüfte Inkassounternehmen in der ganzen Schweiz und vergleicht Leistungen und Preise für individuelle Anforderungen. Dazu gehören auch Anbieter, die Forderungen ankaufen oder für Sie das Forderungsmanagement genau an dem Punkt übernehmen, an dem Sie stehen.