Kosten eines inkassounternehmen beauftragen

Die Servicekosten eines Inkassounternehmens

Inkassobüros leisten einen wichtigen Beitrag für die Wirtschaft. Sie sorgen auf der einen Seite dafür, dass Gläubiger an ihr Geld kommen und bewahren sie so vor einer finanziellen Schieflage. Auf der anderen Seite helfen sie den Schuldnern dabei, ausstehende Rechnungen zu begleichen, ohne einen Eintrag ins Betreibungsregister befürchten zu müssen. Doch wie alles im Leben sind auch die Leistungen von Inkassounternehmen mit Kosten verbunden. Doch welche Leistungen stecken konkret hinter einem Inkasso, und was kann ein Inkassounternehmen zu beauftragen kosten?

 

Die Leistungen eines Inkassounternehmens

Bevor wir näher darauf eingehen, was ein Inkassounternehmen zu beauftragen kosten kann, müssen die dahinterstehenden Leistungen genauer betrachtet werden. Schliesslich können Kosten und Gebühren nur für vorausgehende Tätigkeiten verlangt werden. Eine kleine Auswahl der notwendigen Arbeiten in Verbindung mit der Schuldeneintreibung soll hier erfolgen:

 

Erste Kontaktaufnahme des Gläubigers

Im ersten Schritt wendet sich der Gläubiger an das Inkassobüro und schildert die Situation. In der Regel nimmt sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Zeit, um die notwendigen Daten zu erfassen – sei es persönlich, telefonisch oder elektronisch. Ziel dieses Gesprächs ist es auch, wichtige Fragen im Vorfeld zu klären. Da dieses Gespräch zum guten Service gehört, wird dieses oft nicht mit Gebühren bepreist. Eine hilfreiche Übersicht über zahlreiche Inkassounternehmen finden Sie auch auf inkasso-offerten.ch.

 

Prüfung

Neben dem Erstgespräch prüft ein seriöses Inkassobüro zunächst, ob es sich überhaupt um eine berechtigte Forderung handelt. Dazu lässt es sich Nachweise wie etwa Rechnungen oder Belege vorzeigen und legt diese zu den eigenen Akten.

 

Kontaktaufnahme mit dem Schuldner

Nach diesen Vorarbeiten beginnt die eigentliche Tätigkeit des Inkassobüros: die Ermittlung des Schuldners und Kontaktaufnahme. Dieser Schritt gestaltet sich von Fall zu Fall unterschiedlich. Kann der Gläubiger Adressdaten zur Verfügung stellen, ist dies ein Vorteil – sofern diese Daten korrekt sind. In nicht wenigen Fällen muss das Inkassounternehmen jedoch weitere Nachforschungen anstellen und eine Adresse ermitteln – was nur kostenpflichtig möglich ist. Konnte der Schuldner ausfindig gemacht werden, wird mit diesem Kontakt aufgenommen. In der Regel geschieht das telefonisch oder per Post, wodurch ebenfalls Kosten anfallen. Dieser Punkt stellt tatsächlich den wesentlichen Faktor dar, wenn es darum geht, was ein Inkassounternehmen zu beauftragen kosten kann.

Die genaue Vorgehensweise unterscheidet sich natürlich je nach Unternehmen und auch nach Fall. Doch die hier geschilderten Schritte sind grundlegend und werden von Inkassobüros in der Regel so oder so ähnlich durchgeführt. Eine Zusammenstellung seriöser Inkassounternehmen finden Sie auf inkasso-offerten.ch.

 

Die Kosten im Detail

Inkassobüros stehen (oft zu Unrecht) in dem Ruf, überzogene Kosten und Gebühren zu veranschlagen. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass sich die Höhe der Gebühren an der einzutreibenden Schuld orientieren. Das bedeutet: Ist die Schuld niedrig, sind auch die Kosten in Relation dazu gering. Dadurch soll gewährleistet werden, dass eine Schuld von beispielsweise CHF 50.-  nicht alleine durch Gebühren der Inkassounternehmen auf mehrere hundert Franken erhöhen kann. Gleichzeitig ist es so, dass der Schuldner selbst die Gebühren bis zu einem gewissen Grad beeinflussen kann. Denn je eher er zahlt oder sich mit dem Inkassounternehmen auf eine andere Vorgehensweise einigt, desto weniger Kosten fallen für ihn an. Das spielt eine wichtige Rolle dabei, wenn es um die Frage geht, was ein Inkassounternehmen zu beauftragen kosten kann.

Zunächst einmal gilt es zu klären, wer die anfallenden Gebühren trägt. Denn diese können auf den Gläubiger oder auf den Schuldner abgewälzt werden – oder auf beide. Hier gibt es keine einheitliche Regelung, sodass sich die Vorgehensweise zwischen den einzelnen Unternehmen voneinander unterscheidet. Dadurch sind individuelle Vereinbarungen möglich. Denkbar ist etwa, dass der Gläubiger nur dann die Kosten übernimmt, wenn das Inkasso erfolgreich war.

Da es keine gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Höhe von Inkassokosten gibt, richten sich diese Gebühren oftmals nach der Höhe des Streitwerts. Veranschlagt werden in der Regel Pauschalsätze. So können die Gebühren bei einem Streitwert unterhalb von CHF 8’000.- zwischen 100 und 3’000 Franken betragen. Konkret hängen jedoch viele Faktoren von den Gebühren ab: Je länger und aufwendiger sich ein Verfahren darstellt, desto höher fallen auch die Kosten aus.

 

Kosten eines Gerichtsprozesses

Nicht jedes Inkasso verläuft erfolgreich. Hat ein Inkassobüro trotz Einleitung sämtlicher möglichen Schritte die Schulden nicht eintreiben können, wird der Fall an das zuständige Gericht übergeben. 

 

Fazit

Die genauen Kosten eines Inkassos unterscheiden sich nicht nur von Unternehmen zu Unternehmen, sondern auch von Fall zu Fall. Insgesamt gesehen gibt es jedoch immer wieder ähnliche Posten, welche die Kostentreiber darstellen. Auf Seiten der Schuldner sind dies die Beratung und die Prüfung der Rechtmässigkeit von Forderungen. Auf Seiten der Gläubiger ist die Kontaktverfolgung ein wesentlicher Punkt, der viele Ressourcen beansprucht. Dennoch werden die Kosten pauschal veranschlagt und richten sich nach der Höhe der zugrundeliegenden Forderung. Dadurch wird sichergestellt, dass die Kosten nicht unangemessen ausfallen. Doch grundsätzlich gilt: Je eher die Forderung beglichen wird, desto besser ist dies für alle Beteiligten – und desto weniger fällt es ins Gewicht, was ein Inkassounternehmen zu beauftragen kosten kann.