Inkassobüro bei inkasso-offerten.ch

Was dürfen Inkassobüros nicht machen?

Über die Vorgehensweise von Inkassounternehmen kursieren die unterschiedlichsten Vorstellungen. Auch werden gerne immer wieder Horrorgeschichten und unglaubliche Storys erzählt. Doch vieles davon entspricht nicht der Wahrheit – die Möglichkeiten von Inkassounternehmen sind durch gesetzliche Regelungen und gesundem Menschenverstand begrenzt. Für Gläubiger wie auch für Schuldner ist es daher nützlich zu wissen, was Inkassobüros dürfen – und besonders, was sie nicht dürfen. Das Wissen darüber räumt nicht nur Bedenken aus, sondern hilft auch dabei, seriöse von unseriösen Inkassounternehmen zu unterscheiden.

 

Eintreiben ohne Grundlage

Die Vorstellung:

Inkassounternehmen werden von den Gläubigern kontaktiert und nehmen jede Behauptung einfach hin. Sie prüfen nicht nach, ob eine Forderung eine Grundlage hat – im Prinzip kann gewissermassen jeder einfach zu einem Inkassobüro gehen und fiktive Forderungen eintreiben lassen. Auch die Höhe der Forderung wird nicht überprüft und einfach hingenommen. Es ist den Inkassounternehmen egal – Hauptsache, sie haben Arbeit und verdienen Geld damit.

 

Die Realität:

Inkassounternehmen sind dazu verpflichtet, sich von der Rechtmässigkeit einer Forderung zu überzeugen, bevor sie tätig werden. Als Nachweis dient beispielsweise eine Rechnung oder andere Unterlagen, welche im Zweifel auch vor Gericht Bestand haben müssten. Im Grunde kann also tatsächlich einfach „jeder“ zunächst ein Inkassounternehmen aufsuchen; doch nur mit entsprechender Grundlage kann eine Forderung eingetrieben werden. Möchte jemand ohne Nachweis eine Forderung eintreiben, wird dieser Auftrag also abgelehnt.

 

Hohe Kosten verlangen

Die Vorstellung:

Inkassobüros schlagen horrende Kosten auf die ursprünglichen Forderungen auf. Sie haben freie Handhabe und verdoppeln in vielen Fällen mit Gebühren die Rechnung. Auch die Transparenz der Gebühren lässt zu wünschen übrig; es werden einfach willkürliche Begriffe und Zahlen in den Raum (oder: auf den Zettel) geworfen. Nachprüfen kann man das ohnehin nicht; also ist man gezwungen, die Rechnung zu zahlen.

 

Die Realität:

Natürlich verlangen Inkassobüros für ihre Leistungen Gebühren – so wie jedes andere Unternehmen auch. Allerdings sind sie dabei auch an gesetzliche Regelungen gebunden. So müssen die Kosten und Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zu der ursprünglichen Forderung stehen. Seriöse Inkassobüros informieren transparent und ausführlich über entstandene Kosten und können so genau aufschlüsseln, welche Leistungen wofür berechnet werden. Sind die Kosten hingegen unverhältnismässig hoch, kann das Inkassounternehmen gerichtlich verklagt werden. Eine Übersicht über seriöse Inkassounternehmen finden Sie zum Beispiel auf inkasso-offerten.ch.

 

Hausbesuche durchführen

Die Vorstellung:

Aus heiterem Himmel klopft es an der Tür, zwei in schwarz gekleidete Bodybuilder mit Sonnenbrille stehen draussen. Einer hat einen Schlagstock in den Händen, der andere ballt schon die Fäuste. Sie drohen damit, die Tür einzubrechen, falls nicht geöffnet wird. Unter Androhung schwerer Körperverletzung erzwingen sie die Herausgabe von Geld oder anderen Wertgegenständen. Anschliessend ziehen sie wieder davon, ohne Nachweis darüber, welche Gegenstände mitgenommen wurden oder wie viel diese wert sind.

 

Die Realität:

Hausbesuche gehören nicht zu den Vorgehensweisen von Inkassobüros und werden strikt gemieden. Stattdessen werden die Forderungen in erster Linie schriftlich übermittelt – in seltenen Fällen kann auch eine telefonische Kontaktaufnahme erfolgen. Diese Vorgehensweise ist schon allein aus rechtlicher Sicht erforderlich; denn hier gilt die Schriftform als vorgeschrieben. Körperliche Gewalt und auch Androhungen sind gesetzlich verboten und von seriösen Inkassounternehmen auch gar nicht gewünscht. Auch dann nicht, wenn eine Forderung vom Schuldner nicht eingetrieben werden kann. Grundsätzlich ist niemand – auch nicht Vertreter von Inkassounternehmen – berechtigt, ein fremdes Grundstück zu betreten oder Gegenstände zu pfänden.

 

Rufschädigung betreiben

Die Vorstellung:

Wenn den Forderungen keine Folge geleistet wird, kann es richtig eklig werden. Persönliche Befragungen von Nachbarn und Rufschädigung sind noch die harmlosen Mittel, um Schuldner zum Zahlen zu zwingen. Im schlimmsten Fall treten Inkassobüros an die Banken des Schuldners heran und lassen die Konten sperren, bis die Rechnung bezahlt ist. Dabei nehmen sie keine Rücksicht auf eine mögliche Notsituation.

 

Die Realität:

Inkassounternehmen haben weder das Recht noch die Befugnis, Bankkonten zu sperren. Diese Vorgehensweise ist nur über den gerichtlichen Weg möglich. Auch persönliche Rufschädigung ist selbstverständlich nicht erlaubt; gegen diese Vorgehensweise ist sogar eine Klage des Schuldners möglich. In aller Regel versuchen die Inkassounternehmen stattdessen, in einen positiven Austausch mit den Schuldnern zu treten. Gemeinsam wird nach einer Lösung gesucht, die für alle Seiten verträglich ist.

 

Fazit

Inkassounternehmen haben zwar einige Rechte, um Forderungen ihrer Kunden geltend zu machen. Aber sie haben keine Sonderrechte. So müssen sie etwa nachprüfen, ob eine Forderung eine rechtliche Grundlage hat, bevor sie tätig werden. Zudem dürfen sie keine unverhältnismässig hohen Kosten verlangen. Mit Hausbesuchen, Androhung von Gewalt oder gar Körperverletzung können sich die Unternehmen sogar strafbar machen – ebenso wie mit Rufschädigung. Ein Sperren der Konten ist Inkassounternehmen hingegen gar nicht möglich.

Aus den genannten Gründen ist es wichtig, beim Inkasso nur auf zuverlässige und vertrauenswürdige Partner zu vertrauen. Diese wahren die Interessen der Gläubiger ebenso wie die der Schuldner und erhalten so das wichtige Vertrauensverhältnis. Eine hilfreiche Übersicht seriöser Inkassounternehmen erhalten Sie beispielsweise auf inkasso-offerten.ch. So gehen Sie sicher, dass Ihr Forderungen zuverlässig und rechtlich sicher eingetrieben werden!