Betreibungsverfahren Schweiz

Ihr Schuldner reagiert weder auf Mahnungen noch auf Zahlungserinnerung? Auch im Telefoninkasso konnten Sie sich nicht auf eine Ratenzahlung oder eine Zahlungsfrist einigen? Wenn Sie jetzt Ihre Aussenstände als Gläubiger nicht aus eigenen Mitteln bezahlen möchten, sollten Sie eine gerichtliche Geldeintreibung ins Auge fassen. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Betreibungsverfahren und Inkassounternehmen Schweiz:

Das Betreibungsbegehren können Sie als Gläubiger nach dem SchKG jederzeit beim zuständigen Betreibungsamt beantragen. Haben Sie ein Inkassobüro mit dem Forderungseinzug beauftragt, kann auch dieses die Betreibung für Sie in die Wege leiten. Ein seriöses Inkassounternehmen beauftragen hat den Vorteil, dass es immer im ersten Schritt versuchen wird, eine vorrechtliche Inkassolösung herbeizuführen.

Lässt sich Ihr Kunde jedoch auf keine Ratenzahlungsvereinbarung ein, bleibt nur der Gang vor Gericht. Bevor Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, sollten Sie sich klar darüber sein, dass ein Betreibungsbegehren viel Zeit in Anspruch nimmt. Es ist nicht aussergewöhnlich, dass eine Zahlung erst nach Wochen und Monaten nach Zustellung des Zahlungsbefehls erfolgt. >> Geld eintreiben

Betreibung einleiten beim Betreibungsamt

Wie ist der Ablauf einer Betreibung? Wenn Sie als Gläubiger ein Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt gegen eine Person in die Wege leiten, wird das zuständige Betreibungs Amt die Rechtmässigkeit Ihrer Forderung vorerst nicht prüfen. Das Amt erlässt lediglich einen Zahlungsbefehl über den Betrag in CHF. Ihr Schuldner hat drei Möglichkeiten, auf den Zahlungsbefehl zu reagieren. Liefert Ihr Kunde das Schuldanerkenntnis und zahlt die betriebene Forderung innert 20 Tagen, so wird die Betreibung eingestellt.

In diesem Fall kommen Sie schnell zu Ihrem Geld und ein gerichtliches Mahnverfahren kann als erfolgreich nach wenigen Tagen ad acta gelegt werden. Reagiert Ihr Schuldner hingegen gar nicht, liegt es an Ihnen ein Fortsetzungsbegehren beim Betreibungsamt zu stellen. Die letzte Möglichkeit besteht darin, dass Ihr Kunde Rechtsvorschlag binnen 10 Tagen erhebt. Auch dieses Recht hat er selbstverständlich.

Dieser Rechtsvorschlag stoppt nach dem SchKG die Betreibung. Sie müssen nun ein Rechtsöffnungsverfahren – auch Rechtsöffnungsbegehren oder Rechtsöffnung genannt –  oder einen ordentlichen Zivilprozess in die Wege leiten. In diesem Verfahren wird geprüft, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt. Als Gläubiger können Sie dieses Rechtsöffnungsverfahren gewinnen und mit einem Fortsetzungsbegehren weiterführen oder aber verlieren.

Pfändungsverfahren und Verlustscheine

Handelt es sich um eine gerechtfertigte Forderung, wird die Pfändung Ihres Schuldners geprüft. Pfändbare Sachen können verwertet werden. Nicht pfändbar sind unter anderem:

  • Normale Wohnungseinrichtung
  • Haustiere
  • Radio, TV, übliche Haushaltsgeräte
  • Pkw und PC, wenn sie beruflich benötigt werden

Schmuck und luxuriöse Gegenstände werden nach dem SchKG als Pfand häufig versteigert (Pfandverwertung). Eine andere Möglichkeit besteht in der Lohnpfändung bzw. stillen Pfändung. In diesem Fall können offene Forderungen in Raten beglichen werden, indem der Schuldner monatlich seine Schulden abbezahlt.

Ist Ihr Kunde zahlungsunfähig – Konkurs -, wird Ihnen ein Verlustschein ausgestellt. Dieser ermöglicht es Ihnen, Ihre offene Forderung auch noch nach Jahren erfolgreich einzutreiben. Eine Verlustscheinurkunde verjährt nach 20 Jahren. Innerhalb von 6 Monaten können Sie ohne erneuten Zahlungsbefehl das Fortsetzungsbegehren einleiten und die Zahlung des ausstehenden Betrages verlangen.

Betreibungsverfahren Schweiz durchführen

Fakt ist, dass sich eine gerichtliche Geldeintreibung immer negativ auf Ihre Kundenverbindung auswirkt. Inkassoexperten werden Ihnen daher immer dazu raten, einen Inkassofall erst einmal vorrechtlich zu lösen.

Bevor Sie eine Betreibung einleiten sollten Sie zudem die Bonität über eine Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsauskunft prüfen lassen. Ist Ihr Schuldner zahlungsunfähig, sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie den Weg eines gerichtlichen Mahnverfahrens wirklich gehen möchten.

Sie suchen professionelle Beratung oder Inkassohilfe über eine seriöse Schweizer Inkassofirma? Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Wir vergleichen für Sie geprüfte Inkassounternehmen in CH. Fordern Sie jetzt Ihre massgeschneiderte Offerte zum Nulltarif an unter 043 – 550 02 07 , schreiben Sie uns eine Mail oder kontaktieren Sie uns online rund um die Uhr über unsere Webseite.

 

Betreibungsregister ✓ Verfahren ✓ Existenzminimum ✓ Betreibungsschalter ✓