Betreibung Schweiz

Ein Kunde zahlt seine offene Rechnung nicht fristgerecht? Trotz Mahnungen und Zahlungserinnerungen warten Sie seit Monaten auf Ihre Gelder? Sie sind es leid, auf eine aussergerichtliche Einigung mit Ihrem Schuldner zu hoffen und möchten nun eine Betreibung über ein Inkassounternehmen Schweiz einleiten? Erfahren Sie hier, was Sie für die Einleitung eines Betreibungsverfahrens unbedingt wissen sollten:

Sie möchten erfolgreich Geld eintreiben? Die Betreibung ist die Form der gerichtlichen Geldeintreibung in CH. Ob Pfändung oder Zwangsvollstreckung – Betreibungen haben folgendes Ziel: mit gerichtlicher Hilfe offene Forderungen eintreiben. Bleibt der Schuldner zahlungsunwillig, kann ein Betreibungsverfahren sogar mit einer Pfändung enden.

Ist bei dem Schuldner finanziell nichts oder nicht alles zu holen, was für die Begleichung der offenen Forderung nötig wäre, wird ein Verlustschein ausgestellt. Verlustscheine belegen Ihnen als Gläubiger, dass Sie Ansprüche aus einer gerechtfertigten Forderung gegenüber Ihrem Schuldner haben. Ein Verlustschein verjährt nach 20 Jahren. Solange können Sie als Gläubiger das Geld über ein Fortsetzungsbegehren bzw. über ein weiteres Betreibungsbegehren einfordern.

Betreibungsverfahren einleiten – so geht’s

Sie fragen sich: Wie leite ich eine Betreibung ein? Zahlt Ihr Schuldner trotz Mahnungen seine offene Rechnung nicht, können Sie Ihre Geldforderung über zuständige Betreibungsämter einfordern. Hierzu stellen Sie einen Antrag auf Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt.

Der Schuldner hat nun nach dem SchKG drei Möglichkeiten, um auf den Zahlungsbefehl zu reagieren:

  • Schuldanerkennung: Er zahlt innert 20 Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls und die Betreibung wird eingestellt
  • Er unternimmt nichts und Sie können als Gläubiger das Fortsetzungsbegehren stellen
  • Er erhebt Rechtsvorschlag innert 10 Tagen und stoppt somit das Betreibungsverfahren
  • Nun müssen Sie als Gläubiger das Rechtsöffnungsbegehren einleiten oder einen ordentlichen Zivilprozess

Gewinnen Sie das Rechtsöffnung Verfahren, so wird der Rechtsvorschlag beseitigt und Sie können die Fortsetzung des Betreibungsverfahrens beauftragen. Verlieren Sie den Prozess, wird das Betreibungsverfahren eingestellt.

Pfändungsverfahren – die nächste Instanz

Möchten Sie Ihre Geldforderung in jedem Fall gerichtlich eintreiben, erlässt das Betreibungsamt die Pfändungsankündigung und kündigt einen Hausbesuch an. Nachdem das Betreibungsamt die Pfändungsurkunde ausgestellt hat, können Sie als Gläubiger einen Antrag auf Verwertungsbegehren stellen. In diesem Fall werden pfändbare Gegenstände öffentlich versteigert (Pfandverwertung). Mit dem Erlös können die unbezahlten Forderungen beglichen werden.

Eine stille Pfändung sowie eine Lohnpfändung sind ebenfalls möglich, um die offenen Forderungen erfolgreich einzuholen. Doch was passiert, wenn sich herausstellt, dass ein Teil der Forderung – oder gar die volle Forderungssumme – nicht über eine Pfändung beglichen werden kann (Konkurs)?

Ist das Existenzminimum des Schuldners erreicht, werden ein Pfändungsverlustschein oder mehrere Pfändungsverlustscheine ausgestellt. Als Gläubiger ermöglicht Ihnen dieser Verlustschein, ohne erneuten Zahlungsbefehl innert 6 Monaten das Fortsetzungsbegehren beantragen zu können.

Hilfe bei Betreibungen CH finden

Als serviceorientiertes Unternehmen werden Sie immer versuchen, im ersten Schritte eine aussergerichtliche Einigung mit Ihrem Kunden zu finden. Hierfür kann es sehr oft hilfreich sein, einen externen Mittler einzusetzen. Ein externes Inkassobüro schafft den Spagat zwischen Kundenerhalt und Inkassoerfolg.

Erfahrungsgemäss steigt auch die Kooperationsbereitschaft der Schuldner, wenn ein externes Inkassounternehmen eingeschaltet wird. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem seriösen Inkassobüro CH. Interesse? Kontakt gewünscht?

Rufen Sie uns am besten einfach an unter 043 – 550 02 07 oder fordern Sie rund um die Uhr Ihre massgeschneiderte Offerte online an. Ein Angebot über unsere Webseite ist für Sie immer 100% unverbindlich und kostenfrei. Folgen Sie einfach den Schritten zur Angebotserstellung auf unserer Website und wir erstellen Ihnen Ihre Offerte gerne unverzüglich.

 

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